Feststellungen des Gerichts zur innörtlichen Fahrtkostenerstattungen: Prüfergebnis ist „unzutreffend“ und „rechtsfehlerhaft“.
Download Kategorie: Strafakte
12.02.2019: RA Scheffler an Staatsanwaltschaft bzgl Rückgabe der Akte
In der Strafsache gegen: Alfons Lorsbach […] reiche ich die Akte nach Einsichtnahme zurück und rege an, den Anzeigeerstatter einmal grundsätzlich darüber zu belehren, dass er […]
08.02.2019: Schreiben Staatsanwaltschaft an RA Scheffler bzgl. Akteneinsicht
Übersendt mit der Bitte um Kenntnisnahme auf Ihren Antrag.
Ich bitte um Rückgabe binnen 1 Woche.
07.02.2019: RA Scheffler an Staatsanwaltschaft bzgl. Akteneinsicht
Antrag auf Akteneinsicht
Verfügung Staatsanwaltschaft an K—— K—— B———— vom 04.01.2019
Das Verfahren wird bezüglich Alfons Josef Lorsbach gemäß 5 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
„Bezüglich der beanzeigten Abrechnung der Telefonkosten besteht schon kein Anfangsverdacht. Es handelt sich um eine bloße Vermutung.“
„Hinsichtlich der Reisekostenabrechnungen ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, welche Kosten in nichtverjährter Zeit abgerechnet worden sein sollen.“
„Der Sachverhalt zu den eingereichten Parkgebühren enthält ebenfalls keine konkreten Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat in nicht verjährter Zeit begründen.“
Anlage 4 zur Stellungnahme von Alfons Lorsbach
Anlage 3 zur Stellungnahme von Alfons Lorsbach
Anlage 2 zur Stellungnahme von Alfons Lorsbach
Anlage 1 zur Stellungnahme Alfons Lorsbach
Stellungnahme von Alfons Lorsbach
Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die Haushaltsführung der Ortsgemeinde Guldental für die Jahre 2012-2015
Stellungnahme von Alfons Lorsbach, Ortsbürgermeister von 1994-2014