Chronologie, Schriftwechsel und das Ergebnis
Brief von K—– K—– B——– an die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Guldental;
Vorlage des Prüfungsberichtes des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 15.10.2018
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Guldental
(2.510 Einwohner am 30.06.2015) aufgrund des 9 110 Abs. 5 GemO i. V. m. 5 111 LHO
Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die Haushaltsführung der Ortsgemeinde Guldental für die Jahre 2012 – 2015
Hier: Meine Stellungnahme
Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die Haushaltsführung der Ortsgemeinde Guldental für die Jahre 2012-2015
Stellungnahme von Alfons Lorsbach, Ortsbürgermeister von 1994-2014
Das Verfahren wird bezüglich Alfons Josef Lorsbach gemäß 5 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
„Bezüglich der beanzeigten Abrechnung der Telefonkosten besteht schon kein Anfangsverdacht. Es handelt sich um eine bloße Vermutung.“
„Hinsichtlich der Reisekostenabrechnungen ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, welche Kosten in nichtverjährter Zeit abgerechnet worden sein sollen.“
„Der Sachverhalt zu den eingereichten Parkgebühren enthält ebenfalls keine konkreten Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat in nicht verjährter Zeit begründen.“
Antrag auf Akteneinsicht
Übersendt mit der Bitte um Kenntnisnahme auf Ihren Antrag.
Ich bitte um Rückgabe binnen 1 Woche.
In der Strafsache gegen: Alfons Lorsbach […] reiche ich die Akte nach Einsichtnahme zurück und rege an, den Anzeigeerstatter einmal grundsätzlich darüber zu belehren, dass er […]
Feststellungen des Gerichts zur innörtlichen Fahrtkostenerstattungen: Prüfergebnis ist „unzutreffend“ und „rechtsfehlerhaft“.